Paragraph §11 PDF Drucken E-Mail

Wahl der Funktionäre

Die Funktionäre werden alle zwei Jahre in der Generalversammlung gewählt, mindestens mit Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Wiederwahl ist zulässig. Für ein ausscheidendes Ausschussmitglied während eines Jahres hat sofort eine Neuwahl in der außerordentlichen Mitgliederversammlung stattzufinden. Für einen Wechsel innerhalb der Ausschussmitglieder für die Ausübung einer Funktion entscheidet der Ausschuss mit Stimmenmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder.