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Kassenprüfer

In der Generalversammlung werden aus den Reihen der Mitglieder zwei Kassenprüfer gewählt. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Sie sind Beauftragte der Mitgliedschaft und mit dem Kassier für die Richtigkeit der Kassenführung verantwortlich. Durch ständige Revision der Vereinskassen, der Bücher und Belege haben sie sich über die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins auf dem laufenden zu halten. In jedem Quartal muss mindestens eine Revision stattfinden. Beanstandungen der Kassenprüfer können sich nur auf die Richtigkeit der Belege und der Buchungen erstrecken, nicht aber auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der von der Vorstandschaft genehmigte Ausgaben. Prüfungen kann ebenfalls der Vorstand vornehmen.