| Paragraph §16 |
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Generalversammlung (Mitgliederversammlung) 1) Alle zwei Jahre vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres findet die Generalversammlung mit Neuwahlen statt. Im Jahr dazwischen finden vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres eine Generalversammlung ohne Neuwahlen statt. Der Termin der Versammlung muss ausreichend durch die Presse, spätestens eine Woche vorher, den Mitgliedern bekanntgegeben werden. 2) Regelmäßige Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung der Versammlung sind:
3) Die Abteilungsleiter der einzelnen Sparten sowie der AH-Leiter werden in den zuständigen Abteilungsversammlungen gewählt und von der Generalversammlung bestätigt. Der Vorsitzenden des Förderkreises wird Förderverein gewählt. Die Betreuer der 1. und 2. Mannschaft sowie der Platzwart werden jährlich vom Vereinsausschuss, Trainer und Betreuer im Jugendbereich in Verbindung mit dem Jugend- und Schülerleiter besetzt. 4) Zur Wahl des Vereinsausschusses können nur Mitglieder vorgeschlagen werden, die in der betreffenden Versammlung anwesend und stimmberechtigt sind, bzw. bei Abwesenheit sich zur Annahme eines Amtes schriftlich bereit erklärt haben. 5) Beschlüsse, die in der Generalversammlung gefasst werden, sind schriftlich niederzulegen und vom 1. Vorstand und 1. Schriftführer zu unterzeichnen. Die Entlastung der Vorstandschaft erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Der Wahlausschussvorsitzende unterbreitet der Versammlung die einzelnen Wahlvorschläge. Anträge an die Generalversammlung müssen schriftlich an die Vorstandschaft eingereicht werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand ein. |