Paragraph §3 PDF Drucken E-Mail

Mitgliedschaft

  1. Der Verein besteht aus mindestens 10 Mitgliedern.

  2. Es wird unterschieden in:

    1. aktive Mitglieder

    2. passive Mitglieder

    3. jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren

    4. Ehrenmitglieder