Paragraph §4 PDF Drucken E-Mail

Aufnahme als Mitglieder

  1. Jeder kann als Mitglied aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt durch den 1. Vorstand, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung. Das Aufnahmeformular muss eigenhändig unterschrieben sein. Bei Aufnahme von jugendlichen Mitgliedern ist die Gegenzeichnung des gesetzlichen Vertreters nötig.

  2. Die Zahl der Mitglieder ist nach oben unbegrenzt. Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft. Die Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahme in den Verein und Entrichtung des Beitrages.

  3. Ehrenmitglieder des Vereins bestimmt der Vereinsausschuss mit Dreiviertelmehrheit der Ausschussmitglieder.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich in der Vereinsarbeit oder im Fußballsport besondere Verdienste erworben haben.