| Paragraph §4 |
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Aufnahme als Mitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich in der Vereinsarbeit oder im Fußballsport besondere Verdienste erworben haben. |
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Aufnahme als Mitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich in der Vereinsarbeit oder im Fußballsport besondere Verdienste erworben haben. |