Die aktiven und passiven Mitglieder besitzen unumschränktes Stimmrecht. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Alle Mitglieder unterliegen der Satzung des Vereins und verpflichten sich nach erfolgter Aufnahme zur restlosen Erfüllung aller Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft.