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Ende der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft erlischt durch:
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Tod
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Austritt aus dem Verein
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Ausschließung
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Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Abmeldung. Austrittsmeldungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Austrittsmöglichkeit besteht nur halbjährlich, zum 30. Juni oder zum 31. Dezember jedes Jahres.
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Mitglieder, die vorsätzlich den Zwecken des Vereins zuwiderhandeln, können durch Beschluss des Vereinsausschusses ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss kann binnen 10 Tagen, vom Tage der Zustellung des Beschlusses gerechnet, schriftlich Beschwerde an den Verein eingelegt werden. Dieser überprüft den Fall und gibt seine endgültige Entscheidung bekannt. Wiederaufnahme kann nur durch Beschluss des Ausschusses erfolgen.
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Bei Austritt oder Ausschluss muss sämtliches in Händen befindliches Vereinseigentum zurückgegeben werden, ebenfalls bei Tod. Da der Sportbetrieb auf Freiwilligkeit beruht, kann niemand zu einer aktiven Sportausübung gezwungen werden. Mithin kann kein Mitglied, das bei der Ausübung des Sportbetriebes Schaden erleidet, einen Schadensersatz gegen seinen Verein, den Schiedsrichtern, usw. erheben, es sei denn, dass der Verein die Schäden schuldhaft oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
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