Paragraph §7 PDF Drucken E-Mail

Beiträge

Die Vereinsmitglieder haben einen Beitrag zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge setzt die Generalversammlung fest.

Ehrenmitglieder und Wehrpflichtige sind von der Leistung der Beiträge befreit.

Bei Beitragsrückständen ergeht schriftliche Mahnung. Wird dieser nicht nachgekommen, so kann der Beitrag mittels Postauftrag erhoben werden.

Über besondere Abgaben entscheidet der Ausschuss.